Was ist Lärm?

Umgebungsgeräusche, die uns stören, bezeichnen wir als Lärm. Ob Geräusche als Lärm bezeichnet werden, hängt von den jeweiligen Vorlieben, der Verfassung und den Stimmungen eines Menschen ab. Daher gibt es keinen festen Wert für die Schwelle der Lärmempfindung. Dennoch kann man Lärm als Schall beschreiben, der den Menschen belästigt oder sogar gesundheitlich schädigt. Um zu beurteilen, ob Lärm das Gehör gefährdet, muß man messen. Dies geschieht mit handlichen Geräten, die das Ergebnis direkt anzeigen. Der so bestimmte Schallpegel wird in Dezibel, kurz dB(A), angegeben.

 

Der leiseste noch hörbare Ton liegt bei 0 dB(A), die Schmerzgrenze bei ca. 120 dB(A)

Wird es lauter als 120 dB(A), besteht Verletzungsgefahr. So kann bei einem Detonationsknall von ca. 150 dB(A) das Trommelfell platzen.

 

 

 

 

 

 

 

Wie wirkt Lärm?

Allgemein

Lärm hat viele Auswirkungen - nicht nur auf das Gehör.

Schon bei Schalldruckpegeln von 55 dB(A) kann ein Geräusch als belästigend empfunden werden und bei längerer Dauer die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden des Menschen erheblich beeinträchtigen. Bereits ab 65 bis 75 dB(A) kann Lärm wie ein Streßfaktor wirken. Das kann zu hohem Blutdruck und zu Herz-Kreislauf-Beschwerden bis hin zum Herzinfarkt führen. Außerdem können Zunahme der Atemfrequenz, die Abnahme der Hautdurchblutung und eine Verringerung der Magensekretion die Folge sein. Lärmstreß kann Magengeschwüre verursachen.

 

 

 

 

 

 

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Lärm ist unerwünschter Schall

Unerwünscht, weil er

  • Krankheiten verursacht, z. B. das Gehör schädigt (Lärmschwerhörigkeit)
  • die Gesundheit gefährdet, z. B. Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • das Unfallrisiko erhöht, z. B. werden Signale oder Warnungen verdeckt
  • die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt, z. B. Verminderung der Qualität oder Quantität
  • ein wesentlicher Stressfaktor ist
  • das Wohlbefinden beeinträchtigt, z. B. lästige oder störende Wirkung
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    Das Gehör

    Bereits ab 85 dB(A) wird es für das Gehör gefährlich. Viele Menschen, die Lärm in dieser Stärke über Jahre hinweg auf sich einwirken lassen, müssen mit Gehörschäden rechnen. Ab 90 dB(A) sind alle Ohren auf Dauer gefährdet.

    Das Ohr ist ständig im Einsatz - ohne Pause, Urlaub oder Freizeit. Ständig nimmt es die als Schallwellen eingehenden Signale auf und leitet sie an das Gehirn weiter. Hierzu dienen die rund 20.000 Hörzellen je Innenohr. Sie sind dem Lärm schutzlos ausgeliefert, denn im Gegensatz zu den Augen können wir die Ohren nicht verschließen.

    Lärm kann diese Gehörzellen so stark schädigen, dass sie sich nie wieder erholen. Sie sterben nach und nach ab, und die große Anzahl der Hörzellen wird unwiderruflich kleiner.

     

    Zuerst sind noch genug Hörzellen vorhanden, um jeden Ton als Signal an das Gehirn weiterzuleiten. Doch mit dem zunehmenden Verfall der Zellen ist das Gehirn nicht mehr in der Lage, die nur noch fragmentarischen Signale zu deuten. Worte werden verstümmelt, Sprache und Hintergrundgeräusche vermischen sich, Musik verliert ihr Klangbild.

    Die ersten Einbußen stellen sie im Bereich von 4000 Hertz ein, denn die zum Hören dieser Frequenz notwendigen Zellen liegen an einer Stelle in der Schnecke, wo sie dem Lärm besonders stark ausgesetzt sind. Dann breitet sich die Lärmschwerhörigkeit weiter aus. Zuerst sind es die Zischlaute in Sprache und Musik, die nicht mehr gehört werden, dann folgen die Obertöne in der Musik.

     

     

     

     

     

    Was kann man tun, um Lärm zu mindern?

    Lassen Sie sich bei der Gestaltung von Arbeitsräumen von dem Grundsatz "leise Arbeitsplätze sind angenehme Arbeitsplätze" leiten: verwenden Sie etwa schallschluckendes Material an Decken und Wänden,Trennwände oder Verschalungen schützen gegen Schall.

     

    Manchmal ist Lärm unvermeidlich. Dann sollte der Kreis der Betroffenen so klein wie möglich gehalten werden. Ihr Organisationstalent hilft Ihnen dabei: Verlegen Sie lärmintensive Arbeitsbereiche dorthin, wo wenig Durchgangsverkehr herrscht. Führen Sie solche Tätigkeiten durch, wenn so wenig Menschen wie möglich zuhören müssen.

     

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    Gehörschutz tragen

    Selbst bei Nutzung aller technischen und organisatorischen Maßnahmen gibt es Bereiche, in denen sich Lärm nicht unter 85 dB(A) drücken lässt.

    Hier muss persönlicher Gehörschutz getragen werden.

    Jeder, der in einem Bereich mit einem Beurteilungspegel von 90 dB(A) oder mehr arbeitet, muss Gehörschutz tragen. Diese Lärmzonen erkennen Sie eindeutig an dem Schild "Gehörschutz tragen".

    Der Lärmbereich beginnt jedoch schon ab einem Beurteilungspegel von 85 dB(A). Deshalb muss durch den Betrieb bereits an diesem Wert Gehörschutz kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Auch wenn das Tragen von Gehörschutz in diesem Bereich noch auf freiwilliger Basis erfolgt, sollte die Anwendung niemandem schwer fallen, der Wert auf ein intaktes Gehör und die damit verbundene Lebensqualität legt.

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    Für Fragen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf oder senden Sie uns Ihre Fragen per E-Mail an unser Büro. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. info(at)vonmoos.ch

    ©von Moos Schallschutztechnik